Investor mit privater Stiftung investiert Eigenkapital in Form von Joint-Venture Beteiligungen

Im Rahmen von Joint-Ventures beteilligt sich der Kapitalpartner bei der Realisierung von Entwicklungen in den Bereichen Büro, Wohnen, Einzelhandel, Logistik und Hotel. Zum Zeitpunkt der Beteiligung am Projekt müssen Baurecht, Vorabvermietung usw. nicht zwingend erfüllt sein, diese können im weiteren Prozess gemeinsam geschaffen werden.

Aufgrund der Bedeutung von Schnelligkeit in der Projektentwicklung erhalten wird bereits nach einer Woche eine wegweisende und innerhalb von nur 14 Tagen eine verbindliche Entscheidung getroffen.

Finanzierung

ID
23-4
Investment Klasse
Immobilien
Kapitaltyp
  • Private Equity

Profil des Kapitalgeber

Typ
Family Office

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