Die weitreichenden Auswirkungen des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts betreffen auch die Förderprogramme der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Als Reaktion darauf hat die KfW einen vorläufigen Stopp für Anträge und Zusagen in vier Wohn- und Bauprogrammen verhängt. Ab sofort können in Abstimmung mit dem Bundesbauministerium keine neuen Anträge mehr gestellt werden, und alle bereits eingereichten Anträge werden vorerst nicht mehr genehmigt, wie die Förderbank auf ihrer Website bekannt gab.

Es wurde jedoch klargestellt, dass bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse dieser Programme von der Haushaltssperre nicht beeinträchtigt sind. Diese Programme umfassen spezifisch das „Altersgerecht Umbauen“-Programm, das kommunale Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“, die Förderung genossenschaftlichen Wohnens sowie das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen aufgrund gestiegener Energiekosten.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass auch andere Programme der Förderbank betroffen sind. Die KfW gab bekannt: „Wir stehen im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist.“ Die KfW erhält Mittel von verschiedenen Bundesministerien für Investitionszuschüsse, Tilgungszuschüsse oder Zinsverbilligungen in bankdurchgeleiteten Kreditprogrammen. Derzeit prüfen die jeweiligen Ministerien, welche Haushaltstitel, die sie für die KfW-Förderung verwenden, von der Ausgabensperre betroffen sein könnten, erklärte die Förderbank.

Die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf die KfW-Förderprogramme sind erheblich und haben unmittelbare Konsequenzen für die Antragstellung und Zusagevergaben. Die vorübergehende Sperre betrifft zwar bestimmte Programme, jedoch bleibt die Unsicherheit hinsichtlich weiterer potenziell betroffener Fördermaßnahmen bestehen. Die KfW und die beteiligten Ministerien stehen in einem intensiven Austausch, um die genauen Auswirkungen auf den Förderhaushalt zu klären. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen in den kommenden Wochen entfalten und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Förderaktivitäten wieder aufzunehmen.