Das niedersächsische Kabinett hat heute den Entwurf einer umfassenden Novelle der Niedersächsischen Bauordnung vorgelegt, der darauf abzielt, den Bauprozess im Land zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Der Gesetzentwurf setzt dabei auf eine Vielzahl von Maßnahmen, die sowohl den Neubau als auch den Umbau von Immobilien betreffen.

Umbauordnung für Bestandsimmobilien im Fokus

Zentraler Bestandteil der Novelle ist eine „Umbauordnung“, die speziell auf die Vereinfachung von Umbaumaßnahmen an Bestandsimmobilien abzielt. Bauminister Olaf Lies betonte die Dringlichkeit dieser Maßnahmen angesichts des aktuellen Wohnungsmarktberichts, der einen erheblichen Bedarf an mehr und erschwinglichem Wohnraum aufzeigt. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des am 6. November zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Bau-Turbo-Pakts“. Dieser zielt darauf ab, den Neubau von Immobilien effizienter und schneller zu gestalten. Die angestrebte Inkraftsetzung der neuen Bauordnung ist für den Sommer 2024 geplant.

Erleichterungen für Umbauprojekte

Um den Umbauprozess zu erleichtern, sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Neuerungen vor:

  • Anpassung an Baujahre: Bei Umbauprojekten sollen Decken, Wände, Treppen und Schallschutz nur noch dem Standard des Baujahres der gesamten Immobilie entsprechen müssen, nicht mehr dem aktuellen Standard.
  • Abweichungen von Standards: Unter bestimmten Bedingungen sollen Abweichungen von geltenden Standards für Nutzungsänderungen zwingend zugelassen werden.
  • Reduzierung von Grenzabständen: Die Grenzabstände bei Umbauten sollen grundsätzlich reduziert werden.
  • Dachgeschossausbau: Genehmigungsfreiheit für Dachgeschossausbau auch innerhalb unbeplanter Innenbereiche.
  • Erleichterungen bei Aufstockungen: Entfall der Pflicht zum nachträglichen Einbau von Aufzügen bei Aufstockungen um bis zu zwei Geschossen zu Wohnzwecken.
  • Änderungen bei Kinderspielplätzen: Entfall der Möglichkeit, bei bestehenden Gebäuden nachträglich die Errichtung von Kinderspielplätzen zu verlangen.

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen beinhaltet der Gesetzentwurf weitere Neuerungen:

  • Genehmigungsfiktion: Einführung einer befristeten Genehmigungsfiktion von drei Monaten für Wohnungsbau und Mobilfunkanlagen, wenn die Behörde nicht innerhalb dieser Frist entscheidet.
  • Anerkennung von Typengenehmigungen: Typengenehmigungen anderer Bundesländer sollen uneingeschränkt auch in Niedersachsen gelten.
  • Reduzierung von Grenzabständen im Neubau: Grundsätzliche Reduzierung der Grenzabstände auch im Neubau.
  • Regelung für „Mobile Tiny Houses“: Verbesserung der Situation für Tiny Houses, die ordnungsgemäß errichtet und später an einen anderen Ort verbracht werden sollen.
  • Innovationsklausel für „Gebäudetyp E“: Abweichungen von vorhandenen Regelungen zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen werden erleichtert.
  • Keine Pflicht für Kfz-Einstellplätze im Wohnungsbau: Die Pflicht für Kfz-Einstellplätze bei der Errichtung von Wohngebäuden soll gestrichen werden.
  • Erweiterung der Pflicht für Fahrradabstellanlagen: Pflicht für Fahrradabstellanlagen auch für ständige Benutzer und Besucher von Wohngebäuden wird ausgeweitet.
  • Erweiterung verfahrensfreier Baumaßnahmen: Dies betrifft unter anderem höhere Mobilfunk-Antennen.

Diese vorgeschlagenen Änderungen sollen den Bau- und Umbauprozess in Niedersachsen signifikant zu vereinfachen und so den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Die geplante Umsetzung der Bauordnungsnovelle soll im Sommer 2024 stattfinden.